UeO Kiesgrube Treiten Finsterhennen
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Treiten-Info 2023
Amtliche Mitteilungen 2023
Lesen Sie hier das neuste Treiten-Info inkl. Botschaft zur kommenden Gemeindeversammlung von Mittwoch, 07. Juni 2023 in Treiten.
Hier können Sie zudem die Jahresrechnung 2022 herunterladen.
Hier können Sie mehr zum Traktandum-Nr. 2 "UeO Kiesgrube" lesen.
Gemeinderat Treiten
Die Gemeindeverwaltung Treiten verkauft seit dem 10. Mai 2023 nebst den normalen MÜVE-Artikeln neu auch Kunststoffsammelsäcke.
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Während der Bauphase (Januar bis April 2023) ist zwischen 08.00h und 17.00h mit erheblichen Verkehrsbehinderungen im Bereich des Riedernwegs zu rechnen und die Durchfahrt kann nicht durchgehend gewährleistet werden. Der Zugang zu den Liegenschaften sollte aber in jedem Fall möglich sein.
Falls während der Bauphase die Zufahrt von Seiten Oberdorf her erschwert oder nicht möglich ist, möchten wir Sie bitten, für die Zu- und allfällige Wegfahrt den Flurweg zu nutzen, der hinter dem Feuerwehrmagazin den Riedernweg mit dem Ryffliweg verbindet. So ist die Zu- und Wegfahrt auch mit grösseren Fahrzeugen gewährleistet, was via Hohlenäckerweg nicht der Fall ist. Wir möchten Sie bitten, auch allfällige Lieferanten entsprechend zu informieren.
Für Ihr Verständnis und Ihre Geduld danken wir Ihnen im Voraus bestens.
Zur Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit der Baustelle steht Ihnen Herr Guillaume Bourlard vom Ingenieurbüro Lüscher & Aeschlimann AG (Tel. 032 312 70 70) gerne zur Verfügung.
Das revidierte kantonale Energiegesetz tritt am 01.01.2023 in Kraft. Es dient dazu, den Energieverbrauch zu reduzieren, den schädlichen CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.
Für Gebäudebesitzerinnen und -besitzer sind nachfolgende Informationen wichtig:
Heizungsersatz
Neu ist der Ersatz der Heizung immer meldepflichtig. Sofern erneut eine mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung eingebaut wird, gelten bei über 20-jährigen Wohngebäuden sowie Verwaltungsgebäuden, Schulen, Verkaufsgebäuden und Restaurants zusätzliche Anforderungen. Die Anforderung kann erfüllt werden, wenn im aktuellen Zustand mindestens die GEAK-Gesamtenergieeffizienz D nachgewiesen wird, ein gültiges Minergie-Zertifikat vorliegt oder eine der zwölf Standardlösung fachgerecht umgesetzt wird.
Die Meldung des Heizungsersatzes erfolgt über das eBau-Portal des Kantons Bern.
Elektroboiler
Bestehende, zentrale Elektroboiler in Wohnbauten müssen innert 20 Jahren ab Inkrafttreten des revidier-ten Energiegesetzes (spätestens bis 31.12.2043) ersetzt werden, sofern sie nicht mit mindestens 50 % erneuerbarem, eigenproduzierten Strom betrieben werden.
Neubauten
Der Grenzwert des gewichteten Energiebedarfs wird aufgehoben und durch die gewichtete Gesamtenergieeffizienz abgelöst. Damit ist der gesamte Energieverbrauch des Gebäudes zu berücksichtigen. Gleichzeitig darf die Eigenenergieerzeugung (Elektrizität und/oder Wärme) in Abzug gebracht werden, sofern diese aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Der Grenzwert des Heizwärmebedarfs bleibt bestehen.
Bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m2 muss neu eine Solaranlage installiert werden. Ausserdem gilt neu eine Ausrüstungspflicht von Parkplätzen mit einer Ladeinfrastruk-tur für Elektrofahrzeuge.
Detaillierte Informationen finden Sie unter: Link
Für eine Beratung wenden Sie sich an die öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.
Die Vigier Beton Kies Seeland Jura AG, Finsterhennen, hat im 2019 das Baugesuch gestellt, die Werkzufahrtsstrasse zurückzubauen. Dieses Vorhaben wurde am 20. Januar 2020 bewilligt.
Im Juni 2022 wurde die Sperrung der Durchfahrtstrasse zum Kieswerk Finsterhennen bereits angekündigt. Aus abbautechnischen Gründen hat sich die Sperrung verzögert. Gerne informieren wir Sie nun darüber, dass die Kieswerkstrasse per 18. November 2022 gesperrt wird. Die Zufahrt zum Werk (via Umleitung) bleibt gewährleistet und ist signalisiert.
Hier finden Sie den Situationsplan mit der betroffenen Strasse.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.
Die Gemeinde Treiten hat per 01.10.2022 das Konzept «Notfalltreffpunkte Kanton BE» in Betrieb genommen. Die Notfalltreffpunkte (NTP) ermöglichen in Katastrophen oder Notlagen sowie bei einem flächendeckenden Ausfall der Kommunikationsmittel den Informationsaustausch zwischen den Behörden und der Bevölkerung.
In Katastrophen und Notlagen ist es für die Bevölkerung wichtig, sich rechtzeitig und umfassend informieren und bei Bedarf Unterstützung anfordern zu können. Die Notfalltreffpunkte erlauben den Informationsaustausch zwischen den Behörden und der Bevölkerung auch unter erschwerten Bedingungen. Die Bevölkerung hat an diesen Standorten zudem die Möglichkeit, Notrufe abzusetzen, wenn sonst keine Kommunikation möglich ist. Die Notfalltreffpunkte dienen ebenfalls als Standorte, an denen Hilfsgüter abgegeben werden könnten.
Jeder Notfalltreffpunkt ist im Ereignisfall mit einem orange-blauen Logo gekennzeichnet. Die NTP befinden sich an einem zentralen Standort der Gemeinde, so dass sie für die Mehrheit der Bevölkerung innert 15 bis 30 Minuten erreichbar sind.
Sollte ein ausserordentliches Ereignis eintreten, wird der Betrieb dieser Notfalltreffpunkte aufgenommen und via Radio, Fernsehen, Alertswiss oder über Lautsprecherdurchsagen mitgeteilt.
Notfalltreffpunkt in Treiten: Beim Brunnen vor dem Gemeindehaus Treiten
Informationen zu den Notfalltreffpunkten und zur Notfallplanung sind unter www.notfalltreffpunkt.ch ersichtlich oder bei der Wohngemeinde über ein Flugblatt einsehbar.
Lesen Sie hier alle Neuigkeiten zu der geplanten 30er Zone.
Am 1. März 2022 tritt die Gesetzgebung zum elektronischen Baubewilligungsverfahren (eBau) in Kraft. Mit eBau steht seit 2019 eine zentrale elektronische Lösung des Kantons zur Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zur Verfügung. Ab 1. März 2022 ist für die Einreichung von Baugesuchen eBau obligatorisch. Ab diesem Datum können Baugesuche und alle weiteren Gesuche des Baubewilligungsverfahrens (inkl. Meldeverfahren von Solaranlagen), für welche nicht bereits vorher das Verfahren eröffnet wurde, nur noch im eBau, also elektronisch eingereicht werden.
In der kantonalen Softwarelösung eBau können die Gesuchsformulare einfach elektronisch ausgefüllt, die zugehörigen Pläne hochgeladen und der Gemeinde übermittelt werden. Die ausgedruckten und unterzeichneten Baugesuchsformulare sind bis auf Weiteres zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen im Doppel in Papierform bei der Gemeindeschreiberei einzureichen.
Bis zur Schaffung der gesetzlichen Grundlage für den elektronischen Rechtsverkehr, bleiben die Papierakten die massgebenden Akten.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fristen erst laufen, wenn die Unterlagen inkl. Beilagen (mit Originalunterschriften) in Papierform auf der Gemeinde sind. Die Bestimmungen des Baubewilligungsdekrets nach Art. 10ff. betreffend Form und Inhalt der Baueingabe gelten auch für die elektronische Baueingabe.
Der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.
Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich an die Gemeindeschreiberei wenden.
Gemeindeverwaltung Treiten
Unterdorf 9
3226 Treiten
Telefon 032 313 18 93
E-Mail
Schalteröffnungszeiten
Montag 08.00 - 11.30 Uhr
16.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.30 Uhr
Die telefonische Erreichbarkeit ist dabei wie folgt:
Montag 08.00 - 11.30 Uhr
13.30 – 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.30 Uhr
13.30 – 16.00 Uhr
Nach vorheriger Verabredung sind wir auch ausserhalb der Schalterzeiten für Sie da.