UeO Kiesgrube Treiten Finsterhennen
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Treiten-Info 2023
Nr. 01/ 2023
Nr. 02/2023
Nr. 03/2023
Amtliche Mitteilungen 2023
Nr. 06/2023
Nr. 07/2023
Nr. 08/2023
Lesen Sie hier unsere neuste Ausgabe der amtlichen Mitteilung.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Lesen Sie hier die Traktandenliste für die kommende Burgerversammlung im Restaurant Bären, Treiten.
Burgernutzen
Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass alle 18-Jährigen sowie auch ältere Personen,
welche das Burgerrecht besitzen, Anspruch auf den Burgernutzen haben. Die Berechtigten,
welche noch nicht in den Burgernutzen aufgenommen worden sind, müssen bis spätestens am
09. Oktober 2023 beim Gemeinderat Treiten eine schriftliche Anmeldung zu Handen der Burgerversammlung einreichen.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.
Lesen Sie hier die neuste amtliche Mitteilung Nr. 07/2023.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.
Die Gemeindeverwaltung Treiten verkauft seit dem 10. Mai 2023 nebst den normalen MÜVE-Artikeln neu auch Kunststoffsammelsäcke.
Klicken Sie hier um mehr zu erfahren.
Das revidierte kantonale Energiegesetz tritt am 01.01.2023 in Kraft. Es dient dazu, den Energieverbrauch zu reduzieren, den schädlichen CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.
Für Gebäudebesitzerinnen und -besitzer sind nachfolgende Informationen wichtig:
Heizungsersatz
Neu ist der Ersatz der Heizung immer meldepflichtig. Sofern erneut eine mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung eingebaut wird, gelten bei über 20-jährigen Wohngebäuden sowie Verwaltungsgebäuden, Schulen, Verkaufsgebäuden und Restaurants zusätzliche Anforderungen. Die Anforderung kann erfüllt werden, wenn im aktuellen Zustand mindestens die GEAK-Gesamtenergieeffizienz D nachgewiesen wird, ein gültiges Minergie-Zertifikat vorliegt oder eine der zwölf Standardlösung fachgerecht umgesetzt wird.
Die Meldung des Heizungsersatzes erfolgt über das eBau-Portal des Kantons Bern.
Elektroboiler
Bestehende, zentrale Elektroboiler in Wohnbauten müssen innert 20 Jahren ab Inkrafttreten des revidier-ten Energiegesetzes (spätestens bis 31.12.2043) ersetzt werden, sofern sie nicht mit mindestens 50 % erneuerbarem, eigenproduzierten Strom betrieben werden.
Neubauten
Der Grenzwert des gewichteten Energiebedarfs wird aufgehoben und durch die gewichtete Gesamtenergieeffizienz abgelöst. Damit ist der gesamte Energieverbrauch des Gebäudes zu berücksichtigen. Gleichzeitig darf die Eigenenergieerzeugung (Elektrizität und/oder Wärme) in Abzug gebracht werden, sofern diese aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Der Grenzwert des Heizwärmebedarfs bleibt bestehen.
Bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m2 muss neu eine Solaranlage installiert werden. Ausserdem gilt neu eine Ausrüstungspflicht von Parkplätzen mit einer Ladeinfrastruk-tur für Elektrofahrzeuge.
Detaillierte Informationen finden Sie unter: Link
Für eine Beratung wenden Sie sich an die öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.
Die Gemeinde Treiten hat per 01.10.2022 das Konzept «Notfalltreffpunkte Kanton BE» in Betrieb genommen. Die Notfalltreffpunkte (NTP) ermöglichen in Katastrophen oder Notlagen sowie bei einem flächendeckenden Ausfall der Kommunikationsmittel den Informationsaustausch zwischen den Behörden und der Bevölkerung.
In Katastrophen und Notlagen ist es für die Bevölkerung wichtig, sich rechtzeitig und umfassend informieren und bei Bedarf Unterstützung anfordern zu können. Die Notfalltreffpunkte erlauben den Informationsaustausch zwischen den Behörden und der Bevölkerung auch unter erschwerten Bedingungen. Die Bevölkerung hat an diesen Standorten zudem die Möglichkeit, Notrufe abzusetzen, wenn sonst keine Kommunikation möglich ist. Die Notfalltreffpunkte dienen ebenfalls als Standorte, an denen Hilfsgüter abgegeben werden könnten.
Jeder Notfalltreffpunkt ist im Ereignisfall mit einem orange-blauen Logo gekennzeichnet. Die NTP befinden sich an einem zentralen Standort der Gemeinde, so dass sie für die Mehrheit der Bevölkerung innert 15 bis 30 Minuten erreichbar sind.
Sollte ein ausserordentliches Ereignis eintreten, wird der Betrieb dieser Notfalltreffpunkte aufgenommen und via Radio, Fernsehen, Alertswiss oder über Lautsprecherdurchsagen mitgeteilt.
Notfalltreffpunkt in Treiten: Beim Brunnen vor dem Gemeindehaus Treiten
Informationen zu den Notfalltreffpunkten und zur Notfallplanung sind unter www.notfalltreffpunkt.ch ersichtlich oder bei der Wohngemeinde über ein Flugblatt einsehbar.
Lesen Sie hier alle Neuigkeiten zu der geplanten 30er Zone.
Gemeindeverwaltung Treiten
Unterdorf 9
3226 Treiten
Telefon 032 313 18 93
E-Mail
Schalteröffnungszeiten
Montag 08.00 - 11.30 Uhr
16.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.30 Uhr
Die telefonische Erreichbarkeit ist dabei wie folgt:
Montag 08.00 - 11.30 Uhr
13.30 – 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.30 Uhr
13.30 – 16.00 Uhr
Nach vorheriger Verabredung sind wir auch ausserhalb der Schalterzeiten für Sie da.