Aktuelles

Entsorgungskonzept 2023

Agenda 2023/2024

Kunststoffsammelsäcke


UeO Kiesgrube Treiten Finsterhennen
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Treiten-Info 2023

Nr. 01/ 2023
Nr. 02/2023
Nr. 03/2023


Amtliche Mitteilungen 2023

Nr. 06/2023
Nr. 07/2023
Nr. 08/2023


 
eUmzug
eBau
Kulturlegi
Feuerwehr
Kinderhaus Erlach
Gemeinderat mit Verwaltung

Der Gemeinderat Treiten sowie das Verwaltungsteam heissen Sie herzlich auf unserer Homepage willkommen.


Neuigkeiten

Amtliche Mitteilung Nr. 08/2023

Lesen Sie hier unsere neuste Ausgabe der amtlichen Mitteilung.

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.


Burgerversammlung vom 18. Oktober 2023; Traktandenliste

Lesen Sie hier die Traktandenliste für die kommende Burgerversammlung im Restaurant Bären, Treiten.

Burgernutzen
Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass alle 18-Jährigen sowie auch ältere Personen,
welche das Burgerrecht besitzen, Anspruch auf den Burgernutzen haben. Die Berechtigten,
welche noch nicht in den Burgernutzen aufgenommen worden sind, müssen bis spätestens am
09. Oktober 2023 beim Gemeinderat Treiten eine schriftliche Anmeldung zu Handen der Burgerversammlung einreichen.

Besten Dank für die Kenntnisnahme.


Amtliche Mitteilung Nr. 07 / 2023

Lesen Sie hier die neuste amtliche Mitteilung Nr. 07/2023.

Besten Dank für die Kenntnisnahme.


Haushalt - Kunststoffe Recycling

Die Gemeindeverwaltung Treiten verkauft seit dem 10. Mai 2023 nebst den normalen MÜVE-Artikeln neu auch Kunststoffsammelsäcke.

Klicken Sie hier um mehr zu erfahren.


Jahresprogramm der Patrouille Suisse 2023

Version Deutsch
Version Französisch


Kantonales Energiegesetz – diese Änderungen müssen Gebäudebesitzende kennen

Das revidierte kantonale Energiegesetz tritt am 01.01.2023 in Kraft. Es dient dazu, den Energieverbrauch zu reduzieren, den schädlichen CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.

Für Gebäudebesitzerinnen und -besitzer sind nachfolgende Informationen wichtig:

Heizungsersatz
Neu ist der Ersatz der Heizung immer meldepflichtig. Sofern erneut eine mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung eingebaut wird, gelten bei über 20-jährigen Wohngebäuden sowie Verwaltungsgebäuden, Schulen, Verkaufsgebäuden und Restaurants zusätzliche Anforderungen. Die Anforderung kann erfüllt werden, wenn im aktuellen Zustand mindestens die GEAK-Gesamtenergieeffizienz D nachgewiesen wird, ein gültiges Minergie-Zertifikat vorliegt oder eine der zwölf Standardlösung fachgerecht umgesetzt wird.

Die Meldung des Heizungsersatzes erfolgt über das eBau-Portal des Kantons Bern.

Elektroboiler
Bestehende, zentrale Elektroboiler in Wohnbauten müssen innert 20 Jahren ab Inkrafttreten des revidier-ten Energiegesetzes (spätestens bis 31.12.2043) ersetzt werden, sofern sie nicht mit mindestens 50 % erneuerbarem, eigenproduzierten Strom betrieben werden.

Neubauten

Der Grenzwert des gewichteten Energiebedarfs wird aufgehoben und durch die gewichtete Gesamtenergieeffizienz abgelöst. Damit ist der gesamte Energieverbrauch des Gebäudes zu berücksichtigen. Gleichzeitig darf die Eigenenergieerzeugung (Elektrizität und/oder Wärme) in Abzug gebracht werden, sofern diese aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Der Grenzwert des Heizwärmebedarfs bleibt bestehen.

Bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m2 muss neu eine Solaranlage installiert werden. Ausserdem gilt neu eine Ausrüstungspflicht von Parkplätzen mit einer Ladeinfrastruk-tur für Elektrofahrzeuge.

Detaillierte Informationen finden Sie unter: Link

Für eine Beratung wenden Sie sich an die öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern.

Besten Dank für die Kenntnisnahme.


Notfalltreffpunkt; Information an die Bevölkerung

Die Gemeinde Treiten hat per 01.10.2022 das Konzept «Notfalltreffpunkte Kanton BE» in Betrieb genommen. Die Notfalltreffpunkte (NTP) ermöglichen in Katastrophen oder Notlagen sowie bei einem flächendeckenden Ausfall der Kommunikationsmittel den Informationsaustausch zwischen den Behörden und der Bevölkerung.

In Katastrophen und Notlagen ist es für die Bevölkerung wichtig, sich rechtzeitig und umfassend informieren und bei Bedarf Unterstützung anfordern zu können. Die Notfalltreffpunkte erlauben den Informationsaustausch zwischen den Behörden und der Bevölkerung auch unter erschwerten Bedingungen. Die Bevölkerung hat an diesen Standorten zudem die Möglichkeit, Notrufe abzusetzen, wenn sonst keine Kommunikation möglich ist. Die Notfalltreffpunkte dienen ebenfalls als Standorte, an denen Hilfsgüter abgegeben werden könnten.

Jeder Notfalltreffpunkt ist im Ereignisfall mit einem orange-blauen Logo gekennzeichnet. Die NTP befinden sich an einem zentralen Standort der Gemeinde, so dass sie für die Mehrheit der Bevölkerung innert 15 bis 30 Minuten erreichbar sind.

Sollte ein ausserordentliches Ereignis eintreten, wird der Betrieb dieser Notfalltreffpunkte aufgenommen und via Radio, Fernsehen, Alertswiss oder über Lautsprecherdurchsagen mitgeteilt.

Notfalltreffpunkt in Treiten: Beim Brunnen vor dem Gemeindehaus Treiten

Informationen zu den Notfalltreffpunkten und zur Notfallplanung sind unter www.notfalltreffpunkt.ch ersichtlich oder bei der Wohngemeinde über ein Flugblatt einsehbar.

30er Zone

Lesen Sie hier alle Neuigkeiten zu der geplanten 30er Zone.

Gemeindeverwaltung Treiten
Unterdorf 9
3226 Treiten

Telefon            032 313 18 93
E-Mail


Schalteröffnungszeiten

Montag            08.00 - 11.30 Uhr
                         16.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch          08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag    08.00 - 11.30 Uhr


Die telefonische Erreichbarkeit ist dabei wie folgt:

Montag            08.00 - 11.30 Uhr 
                         13.30 – 18.00 Uhr
Mittwoch         08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag   08.00 - 11.30 Uhr
                         13.30 – 16.00 Uhr

Nach vorheriger Verabredung sind wir auch ausserhalb der Schalterzeiten für Sie da.