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Treiten-Info 2025
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Amtliche Mitteilungen 2025
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Seit Jahrzehnten werden in der Gemeinde Treiten die Strassen im Dorfkern von den Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzern selber gewischt. Das Wischen basiert auf einer Tradition, die nirgends präzise festgeschrieben und dokumentiert ist. Die zu wischenden Strassenabschnitte wurden vor rund 20 Jahren letztmalig vermessen und den angrenzenden Liegenschaftsbesitzern zum Wischen zugewiesen. Seither wurde das Inventar nie mehr richtig und konsequent nachgeführt.
Anlässlich des Zukunftsabends im November 2023 wurden die Teilnehmenden über die Ausgangslage informiert. Dabei wurde dem Gemeinderat der Auftrag erteilt, zu prüfen, ob diese Tradition, so wie sie seit Jahrzehnten umgesetzt wird, weiterverfolgt werden soll. Die vom Gemeinderat durchgeführte Analyse zeigt folgendes Bild:
• Die Strassenreinigung in Treiten basiert auf einer überlieferten Tradition ohne rechtliche Grundlage. Eine Wischpflicht für die Liegenschaftsbesitzenden kann somit nirgends abgeleitet werden und das Wischen erfolgt somit auf freiwilliger Basis.
• Festgelegt ist einzig der Wischbetrag pro m2 Wischfläche (1 Franken) in Ziffer 3 des Anhangs zur Personalverordnung der Gemeinde Treiten.
• Die Liegenschaftsbesitzer wurden in den letzten Jahren nie klar und verbindlich darüber informiert, dass seitens der Gemeinde die Erwartung besteht, dass die Strassen vor ihrer Liegenschaft wöchentlich gewischt werden sollten und dafür eine Entschädigung bezahlt wird.
• Das Inventar der Wischflächen wurde seit rund 20 Jahren nicht mehr nachgeführt und entspricht heute einem „Flickenteppich“. Rund 20 Wischflächen sind niemandem zugeordnet und müssten geklärt werden.
• Es gibt Liegenschaften, die zwar Wischgeld erhalten, jedoch gar nicht mehr bewohnt sind.
• Die Verschmutzung der Strassen im Dorfkern ist sehr unterschiedlich, alle erfassten Liegenschaftsbesitzer erhalten aber den gleichen Wischbetrag pro Quadratmeter, unabhängig davon, ob sie den ihnen zugewiesenen Strassenabschnitt tatsächlich wischen oder nicht.
• Der Wischperimeter ist nicht klar abgegrenzt, so dass nicht ersichtlich ist, wer welchen Abschnitt wischen müsste.
• Selbst wenn alle Wischflächen zugewiesen werden könnten, besteht keine Möglichkeit, diejenigen zu sanktionieren, die ihren Strassenabschnitt nicht regelmässig wischen.
Da nicht sicher ist, wie eine generelle Wischpflicht in der Gemeinde aufgenommen würde, hat sich der Gemeinderat entschieden, eine Umfrage bei den Einwohnerinnen und Einwohnern von Treiten durchzuführen. Auf der Basis der Umfrageergebnisse soll dann über das weitere Vorgehen entschieden werden.
Link zum Ausfüllen des Fragebogens.
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