Aktuelles

Entsorgungskonzept 2023

Agenda 2023/2024

Kunststoffsammelsäcke


UeO Kiesgrube Treiten Finsterhennen
klicken Sie hier.


Treiten-Info 2023

Nr. 01/ 2023
Nr. 02/2023


Amtliche Mitteilungen 2023

Nr. 04/2023


 
eUmzug
eBau
Kulturlegi
Feuerwehr

Laufende Projekte

Tempo 30; News

30er Zone; Publikation

Der Gemeinderat Treiten verfügt gemäss den Beschlüssen vom 10. Januar und 28. März 2022 und gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19.12.1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung vom 29.10.2008 (SV, BSG 732.111.1), mit Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern, die folgenden Verkehrsmassnahmen:

Tempo-30-Zone Dorf Süd
Die Tempo-30-Zone umfasst folgende Strassen im besiedelten Gebiet:
Gostel, Allmenteilenweg, Unterdorf, Dorfstrasse, Hänseleggen, Grubenweg, Buchholzweg,
Rebenweg, Oberdorf, Riedernweg, Moosgasse, Hohlenäckerweg und Enzenrain

Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
Kanalmühle, zwei Strassenabschnitte nördlich und südlich des Weiles Kanalmühle
Abschnitt Nord, Koordinaten 579'329, 205'841 bis 579'356, 205'768
Abschnitt Süd, Koordinaten 579'458, 205'612 bis 579'535, 205'539

Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Kanalmühle im Bereich des Weilers Kanalmühle,
Koordinaten 579'356, 205'768 bis 579'458, 205'612

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1, Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des
Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23.05.1989 (VRPG, BSG 155.21)
innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet Beschwerde beim
Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg erhoben
werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen
und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Gemeinderat Treiten

Gemeindeverwaltung Treiten
Unterdorf 9
3226 Treiten

Telefon            032 313 18 93
E-Mail


Schalteröffnungszeiten

Montag            08.00 - 11.30 Uhr
                         16.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch          08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag    08.00 - 11.30 Uhr


Die telefonische Erreichbarkeit ist dabei wie folgt:

Montag            08.00 - 11.30 Uhr 
                         13.30 – 18.00 Uhr
Mittwoch         08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag   08.00 - 11.30 Uhr
                         13.30 – 16.00 Uhr

Nach vorheriger Verabredung sind wir auch ausserhalb der Schalterzeiten für Sie da.